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Iberdrola: Nachhaltiges Unternehmen
Katharina Miller
Partnerin 3C Compliance
Sep 01, 2016
Artikel / Corporate Social Responsibility

Iberdrola: Nachhaltiges Unternehmen

Iberdola ist ein spanisches Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Bilbao, mit einem Jahresumsatz in 2015 von 31.418,7 Mio EUR und mit 28.836 Mitarbeiter_innen.

 

Dieses Unternehmen sowie die anderen spanischen börsennotierten Ibex35-Unternehmen wurden in den letzten Jahren von Aktionäraktivist_innen während ihrer Hauptversammlungen besucht. Unter ihnen befanden sich auch die Juristinnen von „Paridad en Acción“ bzw. „European Women Shareholders Demand Gender Equality“, deren deutsches Pendant als die „größte Aktion, die Deutschlands Hauptversammlungsbesucher je erlebt haben“ (Kessler, Gregor/Smolka, Klaus-Max: Hohe Nachfragequote, in: Financial Times Deutschland v. 10.5.2010) beschrieben wurde.

 

Viele der in den Hauptversammlungen gemachten Vorschläge durch „Paridad en Acción“ wurden von Iberdrola aufgenommen, wie zum Beispiel Verbesserungen für die Arbeitnehmer_innen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zuletzt ein Verhaltenskodex für Zulieferer. Iberdrola hat wegen seiner Grösse einen wichtigen Einfluss auf viele weitere Unternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner, weshalb Massnahmen von Iberdrola für viele Unternehmen Vorbildcharakter haben.

 

Am 19. Juli 2016 veröffentlichte Iberdrola seinen neuen Verhaltenskodex für Zuliefer_innen. Dieser soll von allen Zuliefer_innen unterzeichnet werden; die Zeit wird zeigen, ob Iberdrola bei Nichteinhaltung auch vertragliche Konsequenzen ziehen wird. Der Kodex ist in 6 Abschnitte unterteilt.

 

Zunächst ermahnt Ibderola seine Zuliefer_innen zur Unternehmensethik und Transparenz, wobei korruptes Verhalten definiert und für das eigene unternehmerische Handeln ausgeschlossen wird; es wird vor Interessenskonflikten gemahnt und ein verantwortlicher Umgang mit Information von und über Iberdrola wird verlangt.

 

Im 2. Abschnitt legt Iberdrola die Arbeitsverhältnissen ihrer Zuliefer_innen fest. Es sollen die - im Bereich der Zuliefer_innen Möglichen - internationalen Menschen- und Arbeitsrechte eingehalten werden. Somit dürfen die Zuliefer_innen keine Zwangs-oder Kinderarbeit realisieren und die Vereins- und Kollektivrechte dürfen nicht beschnitten werden.

 

Iberdrola fordert Chancengleichheit und keine Diskriminierung. Die Zuliefer_innen sollen alle diskriminierenden Handlungen im Bereich Arbeit und Anstellung zurückweisen und die angestellten Personen gerecht, würdevoll und respektvoll behandeln. Als Diskriminierung wird alle Unterscheidung, Ausschluss oder Präferenz, die auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder politischer Meinung, nationaler Abstammung oder soziale Herkunft basiert und die dazu führen, dass Chancengleichheit oder Gleichstellung in Arbeit, im Beruf oder der Anstellung nicht eintritt oder umgangen wird.

 

Ausserdem fordert Iberdola, dass die Zuliefer_innen Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Angestellten fördern, wobei sie sich an die lokalen Gesetze und Traditionen anpassen und die Massnahmen auch nicht unterlassen, wenn sie Zuliefer_innen der Gruppe Iberdrola geworden sind.

 

Iberdrola legt auf die entsprechend der jeweils geltenden Gesetzgebung gerechten Bezahlung wert, wobei auch Mindestgehälter, Extrastunden und soziale Leistungen eingeschlossen sind.

 

Im Abschnitt 3 verlangt Iberdola einen sicheren Arbeitsplatz der Zuliefer_innen, was den Schutz der Arbeitnehmer_innen behinhaltet, sowie das Erkennen und Vorbeugen von Risiken bezüglich sog. Ernstfälle und Weiterbildung und Ausbildung der Angestellten.

Iberdrola legt im Abschnitt 4 den Umweltschutz durch die Zuliefer_innen fest. Die Zuliefer_innen sollen effiziente umweltschützende Massnahmen durchführen und ihren Abfall und Emissionen verantwortungsbewusst behandeln.

Im Abschnitt 5 verlangt Iberdrola eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Produkte und der erbrachten Dienstleistungen.

 

Und zuletzt, im Abschnitt 6, wird den Zuliefer_innen auferlegt, dass die oben genannten Voraussetzungen auch durch deren Zuliefer_innen und Partner_innen erfüllt werden.

Iberdola hat ein ethisches Hinweisgebersystem für Zuliefer_innen eingeführt. Dieses soll die Kommunikation zwischen Iberdrola, deren Zuliefer_innen und der weiteren Zuliefer_innenkette fördern.