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Die spanische Kartellbehörde CNMC will mehr Wettbewerb
Julia Suderow
Partnerin 3C Compliance
Feb 16, 2016
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Die spanische Kartellbehörde CNMC will mehr Wettbewerb

Die spanische Kartellbehörde (im Folgenden CNMC) hat das Wirtschaftsministerium aufgefordert, die den wettbewerb­beschränkenden Regelungen im Bereich der Personenbeförderung mittels Mietwagen mit Fahrer (im Folgenden VTC) aufzuheben. Diese Beschränkungen wurden mit dem Königlichen Dekret 1057/2015 eingeführt (Real Decreto 1057/2015) und schränken unter anderem den Eintritt von UBER oder ähnliche Unternehmen im spanischen Markt ein.

 

Das besagte Königliche Dekret 1057/2015 beinhaltet Hindernisse für den Wettbewerb. Entsprechend der Analyse der CNMC gibt es für diese keine wirtschaftliche Grundlage, sie behindern den wirksamen Wettberweb des städtischen Personenbeförderungsmarktes auf dem gesamten nationalen Gebiet und vermindern den allgemeinen Wohlstand. Unter anderem sollen folgende Regelungen aufgehoben werden:


a) Mengenbeschränkungen: die Geneh­migung für VTC kann abgelehnt werden, wenn die Verwaltungsbehörde animmt, dass kein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage besteht oder immer wenn das Verhältnis 1:30 ist (1 VCT-Lizenz gegenüber 30 Taxis).


b) Vorheriger Vertragsabschluss: es wird verlangt, dass die VTC-Dienstleistungen zuvor vertraglich vereinbart werden.


c) Geografisches Verhalten: die VTC müssen in der Autonomen Region ihre Dienst­leistungen erbringen, für welche ihre Lizenz gültig ist.


d) Minimale Anzahl, Repräsentativität und Alter der Fahrzeuge: es bestehen unbegründete Voraussetzungen technischer Art, um tätig werden zu dürfen, wie der Besitz einer minimalen Anzahl von sieben Fahrzeugen und ein Fahrzeugalter von maximal 10 Jahren.


Die Forderung der CNMC ist ein Vorverfahren zur Anfechtung der Norm. Jedoch ist diese Positionierung der CNMC nicht neu.


Die nationale sowie viele spanische autonome Wettbewerbsbehörden haben bereits mehrfach in diversen Stellungnahmen und Beschlüssen über die Wettbewerbsrisiken der derzeitigen Regulierung des Marktes der Personenbeförderung in Personen­kraftfahrzeugen hingewiesen (IPN DP 3/2014 der CNMC, IPN DP 2/2014 der CNMC, IPN 75/2012 der CNMC, IPN 41/2010 der CNMC, Bericht der katalanischen Wett­bewerbsbehörde, Bericht der baskischen Wettbewerbsbehörde).


Das Oberlandesgericht von Madrid (TSJM) ist noch darüber hinaus gegangen. Die Richter haben sogar in den Fällen Genehmigungen für VTC erteilt, in denen die Voraussetzungen der aus dem Gesetz für den Bodenverkehr (Ley de Ordenación del Transporte Terrestre (LOTT) entwickelten Vorschriften nicht erfüllt waren (SSTSJM 808/2011, 809/2011, 344/2012). Das TSJM begründete sein Urteil damit, dass diese Voraussetzungen exzessiv seien und nicht dem Geist des Gesetzgebers des LOTT entsprächen.


Auch die europäischen Nachbarländer erkennen die Notwendigkeit einer Öffnung der strengen Regelungen, welche die Entwicklung eines wirksamen Wettbewerbs des Marktes behindern (Avis nº 13-A-23 der französischen Wettbewerbsbehörde, Informe der britischen Wettbewerbsbehörde, und weitere). Sogar die OSZE, deren Vorsitz Deutschland derzeit innehat, setzt sich für die Öffnung des Wettbewerbs in diesem Bereich ein (Bericht der OSZW).